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Volksbank Hohenlimburg eG
BLZ: 450 615 24
BIC: GENO DE M1 HLH
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Freistellungsauftrag

 

Steuerfreie Zinseinkünfte


Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801 € für Ledige und 1602 € für Verheiratete (Sparerpauschbetrag) vom Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.

Zusätzliche Werbungskosten können seit 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben auch über 2008 hinaus gültig.

Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern ausstellt, bleiben bestehen.

So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag


Damit Sie diese Steuer-Befreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Den Freistellungsauftrag können Sie hier herunterladen und direkt am Bildschirm ausfüllen. Klicken Sie hierzu bitte in die Formularfelder.

Formular einfach absenden oder abgeben


Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag zu oder geben Sie ihn bei Ihrer Volksbank Hohenlimburg eG ab. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Berater in Ihrer Bank.