- Attraktive variable Verzinsung
- Kurzfristige Geldanlage
- Größtmögliche Freiheit
Unser Kündigungsgeld
Kurzfristige Geldanlage mit attraktiver Verzinsung
Mit unserem Kündigungsgeld bieten wir Ihnen eine Anlage, die eine unbegrenzte Laufzeit hat, die kurzfristig verfügbar ist und trotzdem attraktive Konditionen bietet. Wenn Sie für Ihr Geld eine sichere Geldanlage suchen, dann ist unser Kündigungsgeld genau richtig ausgewählt.
Überblick
Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage (mindestens 5.000 Euro) und entscheiden sich für eine Kündigungsfrist von 35, 90 oder 180 Tagen. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am aktuellen Zinsniveau. Die Laufzeit des Vertrages endet erst, wenn Sie die Kündigung aussprechen und die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Ihre Vorteile
- Hohe Flexibilität
- Kurzfristige Verfügungsmöglichkeit je nach vereinbarter Kündigungsfrist
- Attraktive variable Verzinsung
- Sichere Erträge
Häufige Fragen zu unserem Kündigungsgeld
Unser Kündigungsgeld ist eine unbefristete Anlagemöglichkeit. Der Vertrag endet durch Ihre aktive Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist. Sie bestimmen also die Laufzeit.
Wählen Sie zwischen 35, 90 oder 180 Tagen Kündigungsfrist.
Die Verzinsung des Kündigungsgeldes orientiert sich am aktuellen Marktgeschehen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Hohenlimburg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Hohenlimburg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.