Vermögensübertragung
Mit R+V-Generationenprodukten Vermögen anlegen und weitergeben
Sie haben über die Jahre Vermögen aufgebaut und möchten, dass auch die Menschen davon profitieren, die Ihnen wichtig sind. Wir unterstützen Sie dabei: Mit den R+V-Generationenprodukten legen Sie Ihr Vermögen chancenorientiert oder sicherheitsorientiert an. So gestalten Sie die Vermögensübertragung flexibel nach Ihren Wünschen – und zwar ganz ohne Testament oder Notar.
R+V-GenerationenKonzept und R+V-GenerationenPlan im Überblick
Die R+V-Generationenprodukte bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Vermögensübertragung. Mit dem R+V-GenerationenKonzept legen Sie einen Termin fest, zu dem Sie das von Ihnen hierfür angelegte Vermögen auf eine Person übertragen möchten. Mit dem R+V-GenerationenPlan entscheiden Sie sich für eine Kapitalanlage mit Auszahlung am Lebensende. In jedem Fall bleiben Sie rundum flexibel: Sie können Ihre Anlagestrategie jederzeit anpassen, Geld entnehmen oder einzahlen und bestimmen, wer Ihr Geld erhalten soll.
Kapitalversicherung mit festem Ablauftermin (Term-fix) gegen Einmalbeitrag
Todesfallversicherung gegen Einmalbeitrag
Kapitalversicherung mit festem Ablauftermin (Term-fix) gegen Einmalbeitrag
Todesfallversicherung gegen Einmalbeitrag
enthalten
enthalten
enthalten
enthalten
bis max. 20.000 €
bis max. 20.000 €
bis zum 5-fachen Einlagebetrag p. a., max. 250.000 €
bis zum 5-fachen Einlagebetrag p. a., max. 250.000 €
ab 1.000 € möglich, verbleibender Policenwert mindestens 2.500 €
ab 1.000 € möglich, verbleibender Policenwert mindestens 2.500 €
ab 1.000 € möglich, verbleibender Policenwert mindestens 2.500 €
ab 1.000 € möglich, verbleibender Policenwert mindestens 2.500 €
bei diesem Produkt nicht erforderlich
bei diesem Produkt nicht erforderlich
enthalten
enthalten
zum vereinbarten Ablauftermin fällig (auch, wenn die versicherte Person vor diesem Termin verstirbt)
bei Tod der versicherten Person sofort fällig
zum vereinbarten Ablauftermin fällig (auch, wenn die versicherte Person vor diesem Termin verstirbt)
bei Tod der versicherten Person sofort fällig
FAQ zur Vermögensübertragung
Sie können eine oder mehrere bezugsberechtigte Personen bestimmen und namentlich festhalten, die im Todesfall Ihr Anlagevermögen erhalten.
Ja, der Kreis der begünstigten Personen kann jederzeit neu bestimmt werden.
Die Versicherung bleibt bis zum festgelegten Ablauftermin bestehen, dem sogenannten Termfix-Termin. Erträge werden bis dahin steuerfrei angesammelt. Zum vereinbarten Auszahlungstermin wird der gesamte Betrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer als Todesfallleistung an die begünstigte Person ausgezahlt.
Sie legen den Zeitpunkt der Auszahlung – zu einem bestimmten Termin oder bei Todesfall – mit Ihrem Vertragsabschluss fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich, daher empfehlen wir, dies sorgfältig zu planen. Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen gern dabei.
Sie haben die Möglichkeit, Teilauszahlungen vorzunehmen, ohne den Vertrag zu kündigen. Beachten Sie jedoch, dass dann Einkommen- bzw. Kapitalertragsteuer erhoben wird und sich spätere Leistungen zusätzlich verringern.