Ab Januar 2015 gelten verschiedene neue Gesetze, die sich unter Umständen auch auf Ihre privaten Finanzen auswirken. Dazu gehören auch Änderungen bei den Beiträgen für Krankenkassen.
Änderungen der Beiträge bei Krankenkassen
Niedrigerer Beitragssatz gilt ab Januar
Beitragssatz sinkt
Die gute Nachricht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber für 2015: Der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Dieser angepasste allgemeine Beitragssatz gilt nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2015.
Kassen können Zusatzbeitrag erheben
Ob die Freude auf Seiten der Arbeitnehmer anhält, hängt davon ab, ob und in welcher Höhe ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Die Höhe ist einkommensabhängig und variiert von Kasse zu Kasse. Versicherte haben bis zum Ende des ersten Monats, in dem der Zusatzbeitrag erhoben wird, ein Sonderkündigungsrecht. Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit der Neuregelung mehr Wettbewerb unter den Kassen herbeizuführen.
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Zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2014.